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Vorsorge aktuell - Oktober 2026

Drohne und Haftpflicht sollten nur gleichzeitig abheben

Drohnen machen aus einem gewöhnlichen Ausflug schnell einen Perspektivwechsel. Ob Luftaufnahmen vom Urlaub, der Blick über die heimische Landschaft oder einfach eine Runde über freiem Gelände. Gleichzeitig reichen wenige Sekunden, damit aus dem Freizeitspaß ein teurer Zwischenfall wird. Die Drohne trifft ein geparktes Auto, beschädigt eine Fensterscheibe oder verletzt beim Absturz einen Menschen.


Für solche Schäden haftet der Halter unter Umständen auch dann, wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft. Deshalb gehört Haftpflichtschutz bei Drohnen zur Grundausstattung vor dem ersten Start.

Was schreibt das Gesetz vor?

  • Pflicht: Für Drohnen besteht in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht.
  • Gewicht: Die Pflicht gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne – auch für kleine Modelle unter 250 Gramm.
  • Zusatzversicherung: Eine separate Drohnenversicherung ist nicht immer erforderlich.
  • Privathaftpflicht: Sie kann ausreichen, wenn sie die private Nutzung von Drohnen ausdrücklich einschließt.
  • Bedingungen: Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, insbesondere die zulässige Startmasse und die Art der Nutzung.
  • Prüfung: Vor dem ersten Start sollte geprüft werden, ob der bestehende Haftpflichtschutz zur eigenen Drohne passt.

Infografik: Drohnenbestand in Deutschland

Reicht die Privathaftpflicht?

Für viele private Hobbypiloten kann ein aktueller Privathaftpflichttarif ausreichen. Vor dem Start lohnt jedoch ein genauer Blick auf einige Details, insbesondere bei älteren Verträgen:

  • Ist die private Drohnennutzung ausdrücklich eingeschlossen?
  • Passt die erlaubte Startmasse zum eigenen Modell?
  • Sind Halter und weitere berechtigte Piloten versichert?
  • Gilt der Schutz auch für die gesetzliche Gefährdungshaftung?
  • Ist die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden ausreichend hoch?
  • Besteht auch bei Reisen ins Ausland der benötigte Schutz?

Wann ist eine eigene Drohnenversicherung sinnvoll?

Eine separate Drohnenhaftpflicht kommt ins Spiel, wenn der bestehende Privathaftpflichttarif das Fluggerät gar nicht oder nur eingeschränkt absichert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das zulässige Gewicht überschritten wird oder die Nutzung nicht mehr unter den privaten Freizeitbereich fällt.

Auch bei mehreren Drohnen, besonderen Flugvorhaben oder einer gewerblichen Nutzung kann ein spezieller Vertrag sinnvoll oder erforderlich werden. Entscheidend ist deshalb weniger eine einzelne Gewichtsgrenze als die Frage, wie, womit und wofür geflogen wird.

Häufige Kundenfragen zur Drohnenabsicherung

Braucht auch eine Mini-Drohne unter 250 Gramm Versicherungsschutz?
Ja. Die Versicherungspflicht hängt nicht an der 250-Gramm-Grenze. Auch kleine Drohnen benötigen Haftpflichtschutz.

Muss jede Drohne registriert werden?
Nein. Registriert wird in vielen Fällen der Betreiber. Das ist grundsätzlich erforderlich, wenn die Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit Kamera beziehungsweise einem anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist. Für bestimmte Spielzeugdrohnen gelten Ausnahmen.

Braucht man ab 250 Gramm einen Drohnenführerschein?
Für viele Drohnen ab 250 Gramm ist in der offenen Kategorie mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Je nach Drohnenklasse und geplantem Einsatz können zusätzliche Qualifikationen gelten.

Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
In der offenen Betriebskategorie gilt grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 120 Metern über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Zusätzlich können örtliche Flugbeschränkungen gelten.


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