Für solche Fälle gibt es den Forderungsausfallschutz in der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Er erweitert den klassischen Haftpflichtgedanken und hilft, wenn ein Dritter einen ersatzpflichtigen Schaden verursacht, selbst aber weder versichert noch zahlungsfähig ist. Damit wird aus einem Vertrag, der sonst nur nach außen schützt, ein Sicherheitsnetz für die eigene Seite.
Vor allem bei Personenschäden geht es schnell um weit mehr als eine kaputte Sache. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Folgekosten oder Schmerzensgeld können die Belastung deutlich vergrößern. Wer dann an einen unversicherten oder mittellosen Verursacher gerät, merkt schnell, wie wertvoll dieser zusätzliche Baustein werden kann.
Ob der Baustein im Ernstfall wirklich trägt, entscheidet sich vor allem in den Details. Diese Punkte sollten gecheckt werden:
Was bedeutet Forderungsausfallschutz konkret?
Das ist eine Zusatzleistung in der Privathaftpflicht. Sie kann einspringen, wenn ein Dritter einen ersatzpflichtigen Schaden verursacht, aber weder versichert noch zahlungsfähig ist.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Typisch sind ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich, ein Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit des Verursachers und die Voraussetzung, dass kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Viele Tarifen sehen zudem eine Mindestschadenhöhe vor.
Zahlt der Baustein nur bei Sachschäden?
Nein. Je nach Tarif kann er auch bei Personenschäden helfen, etwa bei Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeldansprüchen.
Ist Forderungsausfallschutz automatisch in jeder Privathaftpflicht enthalten?
Nein. Gerade in Basis-Tarifen oder älteren Verträgen kann der Baustein fehlen oder enger formuliert sein. Ein Bedingungscheck lohnt sich deshalb besonders.

Alfons Fries
VEMA Versicherungsmakler
Heckingstraße 12-14
54439 Saarburg